Zweite Verlängerung der 1. Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung für Absturzsicherungen (seit November 2008)
Verlängerung Bauaufsichtliche Zulassung
Nachweisverfahren für Befestigung
Wichtige Veränderungen bzw. Bestätigung der Nachweisverfahren für die Befestigung am Bauwerk.
Mit Herausgabe der DIBt Mitteilung Nr. 2012/1 vom 26.03.2012 wird auf Seite 191 der Bauregelliste B, Teil 2, Punkt 4.3 die Befestigung eines Anschlagpunktes neu geregelt bzw. bestätigt.
Hier finden Sie eine erklärende Skizze mit alle relevanten Verbindungen:
Als Montagefirma sind Sie Inverkehrbringer eines Produktes und somit verantwortlich für die korrekte Anwendung von Regelwerken.
>> Achtung <<
In vielen Baumusterprüfbescheinigungen sind irreführende Formulierungen enthalten. Nur den konsequent geführten bautechnischen Nachweis der Befestigung erfüllt letztendlich die Auflage der anzuwendenden Regelwerke.
Neuer Personensicherungspunkt PSPe
Neue sichtbare Variante PSPefür die Sicherung von Personen zur Fenster- und Fassadenreinigung für Decken und Wände aus Edelstahl. Er ist eine optische und preisliche Alternative zu unserem verdeckt liegenden Personensicherungspunkt PSPi. (Foto siehe oben)